Ablauf
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Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu, sich einen ersten gegenseitigen Eindruck zu verschaffen. Es werden der Therapieanlass und die aktuellen Schwierigkeiten besprochen. Zudem können Formalitäten geklärt werden. Das Erstgespräch findet meistens gemeinsam mit den Patient:innen und deren Bezugspersonen statt. Jugendliche und junge Erwachsene können auf Wunsch auch gerne alleine das Erstgespräch wahrnehmen.
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Kennenlernphase (Probatorik)
Nach dem Erstgespräch gibt es die Möglichkeit im Rahmen der „probatorischen Sitzungen“ vier bis fünf weitere Termine zum besseren Kennenlernen, zur vertieften Klärung des Anliegens und zur Festlegung erster Therapieziele abzuhalten. Am Ende der Probatorik werden die Diagnose, die Befunde und die passenden Weiterbehandlungs-möglichkeiten ausführlich besprochen.
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Therapie
Wenn am Ende der Probatorik eine Therapieindikation gegeben ist, kann die eigentlichen Therapie im Rahmen der „Psychotherapeutischen Akutbehandlung“ oder der „Psychotherapeutischen Kurzzeittherapie“ begonnen werden. Meistens finden die Sitzungen 1-2 mal wöchentlich statt. Bei Kindern werden zumeist zusätzlich ein bis zweimal monatlich Sitzungen mit den Eltern oder weiteren Bezugspersonen durchgeführt. Bei Jugendlichen wird gemeinsam mit dem Jugendlichen und den Familien entschieden, ob Bezugspersonentermine stattfinden sollen. Nachdem das Kontingent der „Psychotherapeutischen Kurzzeittherapie“ aufgebraucht ist, kann bei Bedarf die „Psychotherapeutische Langzeittherapie“ beantragt werden.
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Schweigepflicht
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen unterliegen wir vom ersten Kontakt an der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.