Kosten & Abrechnung
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen üblicherweise übernommen. Bitte erfragen Sie dennoch, ob Ihr individueller Tarif die Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung beinhaltet, da je nach Versicherung oder individuellem Tarif die Anzahl der erstattbaren Therapiesitzungen sowie die Formalitäten variieren können.
Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel problemlos durch die Beihilfestellen übernommen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen.
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch als Selbstzahler möglich. Die Krankenkasse erhält hierbei keine Informationen darüber, dass eine Psychotherapie begonnen wurde. Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt, orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und richten sich nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen (Geltung ab Juli 2024).
Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und richtet sich nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen (Geltung ab Juli 2024). Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten. Die “Psychotherapeutische Sprechstunde”, die “Psychotherapeutische Akutbehandlung” und die “Psychotherapeutische Kurzzeittherapie” kosten derzeit für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung von mindestens 50 Minuten zwischen 134,06 € bis 167,58 €. Die Kosten für die “probatorischen Sitzungen” sowie für die Sitzungen der “Psychotherapeutischen Langzeittherapie” belaufen sich für die Einzelsitzungen zwischen 100,55 € bis 134,07 €
Gesetzliche Krankenversicherung
Für MKK Versicherte werden die Therapiekosten von der Krankenkasse direkt übernommen.
Da wir eine Privatpraxis führen, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für die Kostenübernahme von Versicherten gesetzlicher Krankenkassen kann entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragt werden. Hierzu beraten wir Sie gern.
Ausfallhonorar
Unsere Privatpraxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Da in der Praxis aufgrund der Zeitgebundenheit der Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur ein/e Patient/in einbestellt ist, wird dem/der Patienten/in bei nicht rechtzeitiger Absage (unter 24 h vor dem Termin) ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 € berechnet. Dieses Ausfallhonorar (gemäß § 293, 296 und 615 BGB) hat der/die Patient/in unabhängig von der Art der Versicherung selbst zu zahlen. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.